CAPVAL Tropfen 30 ml
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Packungsgröße :
30 ml
17,71 €
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PZN | 01858995 |
Anbieter | INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH |
Packungsgröße | 30 ml |
Packungsnorm | N2 |
Darreichungsform | Tropfen |
Produktname | CAPVAL 25mg/g |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Noscapin |
Rezeptpflichtig | ja |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu geben Sie es in ein halbes Glas Wasser oder Tee und rühren um.
Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt. Bei Fortbestehen des Hustens über 2 Wochen hinaus sollte eine weitere Abklärung durch den Arzt erfolgen.
Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Kopfschmerzen, Schläfrigkeit, Übelkeit und Erbrechen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.
Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Säuglinge und Kleinkinder von 6 Monaten bis 3 Jahren | 8 Tropfen | 1-6 mal täglich | vor der Mahlzeit (ca. 1 Stunde) |
Kinder von 3-12 Jahren | 15 Tropfen | 1-6 mal täglich | vor der Mahlzeit (ca. 1 Stunde) |
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene | 30 Tropfen | 1-6 mal täglich | vor der Mahlzeit (ca. 1 Stunde) |
Der Wirkstoff beruhigt den Hustenreiz, indem er eine Entspannung der Bronchien erwirkt.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Husten mit starker Schleimbildung
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge unter 6 Monaten: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
- Kopfschmerzen
- Benommenheit
- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Bauchschmerzen
- Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut, wie:
- Nesselausschlag
- Angioneurotisches Ödem (Schwellung im Gesicht, an Hand und Fuß)
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen oder in Kombination mit Alkohol, beeinträchtigt sein. Achten Sie vor allem darauf, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen (auch im Haushalt) bedienen, mit denen Sie sich verletzen können.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Cyclamat (E-Nummer E 952)!
- Das Arzneimittel enthält in geringen Mengen Alkohol, sollte deshalb von Alkoholikern gemieden werden.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.